
Dr.-Ing., Dipl.-Phys. Patentanwalt | European Patent Attorney | European Trademark and Design Attorney
Herr Dr. Oancea befasst sich schwerpunktmäßig mit der Erlangung, Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten seiner Mandanten sowie dem Angreifen von Schutzrechten Dritter. Sein Fokus ist dabei auf Patente und Gebrauchsmuster gerichtet. Ferner betreut er regelmäßig Marken und Designs.
Bevor Herr Dr. Oancea Patentanwalt geworden ist, hat er Technische Physik an der Technischen Universität München sowie an der Université Pierre et Marie Curie Paris studiert. In diversen studienbegleitenden Projekten an renommierten Instituten und in namhaften Unternehmen arbeitete Andreas Oancea auf den Gebieten der Oberflächenphysik, Energieumwandlung, Halbleitertechnologie, Nanotechnologie und Fahrzeugtechnik. Anschließend entwickelte er als Wissenschaftler am Helmholtz Zentrum München ein neuartiges optoakustisches Bildgebungssystem zur hochauflösenden In-Vivo-Visualisierung von Tumorvaskulatur. Begleitend war Herr Oancea an der Graduate School of Information Science in Health (TUM-GSISH) aktiv, in der er sich intensiv mit Medizintechnik befasste. Für seine wissenschaftliche Arbeit wurde er im Jahre 2013 im Fach Elektrotechnik promoviert.
Nach seiner Promotion war Andreas Oancea langjähriger Mitarbeiter einer international renommierten Münchner Patentanwaltskanzlei, zunächst als Patentanwaltskandidat, anschließend als deutscher Patentanwalt und European Patent Attorney. Zuletzt als Senior Associate betreute Dr. Oancea zahlreiche weltweit agierende Unternehmen, einschließlich Startups, mittelständische Unternehmen und Großkonzerne.
Sein technischer Fokus lag dabei u.a. auf der Medizintechnik, der Bildgebung, der Halbleitertechnologie und der Fahrzeugtechnik.
Herr Dr. Oancea ist selbst Erfinder. Darüber hinaus hat Dr. Oancea Erfahrung als gerichtlich bestellter Sachverständiger in Schutzrechts-Verletzungsverfahren.
Dr. Oancea ist berechtigt, als Vertreter in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes vor dem Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patentamt sowie vor dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Einheitlichen Patentgericht aufzutreten.